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Geldstrafe

Mildeste Form der Kriminalstrafe. Wird nach Tagessätzen (zwischen 5 und 360) berechnet. Höhe des Tagessatzes richtet sich nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters (beläuft sich regelmäßig auf das tägliche Durchschnittsnettoeinkommen, jedoch mindestens 1 EUR und höchstens 5.000 EUR). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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