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Genetischer Schaden

Schaden, aufgrund dessen Träger der Vererbungsanlagen in Mitleidenschaft gezogen werden. Hierfür besteht nur Rechtsschutz, wenn der Schaden auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen ist (§ 3, Abs. 1 b). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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