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Gerichtshof, supranational

Sind überstaatliche Gerichte, denen von einzelnen Staaten oder Staatengruppen Teile der Rechtsprechungsbefugnisse übertragen wurden. Sie besitzen Hoheitsrechte, deren sich die jeweiligen Staaten zugunsten der von diesen Staaten gebildeten Gemeinschaft entäußert haben. Der häufigste Fall einer Inanspruchnahme dieser Gerichte durch Rechtsschutz-Versicherte liegt vor, wenn Bedienstete einer internationalen oder supranationalen Organisation Rechtsschutz für eine Auseinandersetzung aus ihrem Arbeits- oder ihrem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis benötigen.
Insoweit besteht daher auch, abweichend von dem prinzipiellen Rechtsschutz-Ausschluss der Verfahren vor supranationalen Gerichtshöfen, Versicherungsschutz (§ 3, Abs. 3 b). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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