Gerichtskosten
Bestehen aus Gebühren und Auslagen.
Die aus der Gerichtskosten-Tabelle abzulesenden Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwertes (siehe dort), in Straf- und Bußgeldverfahren nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße.
Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie die Auslagen anderer Behörden (z.B. Polizei, Feuerwehr u.a.), deren Aufwendung für die richterliche Entscheidung notwendig war.
Übernimmt VN im Straf- oder OWi-Verfahren Gerichtskosten in Form einer Buße (um Einstellung des Verfahrens zu erreichen), trägt RV die Gerichtskosten nicht, da Bußen (wie Strafen) nicht vom Rechtsschutz umfasst werden.
Wegen Schiedsgerichtskosten siehe unter Schiedsverfahren. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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