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Gerichtsstand

Auch Gerichtsort genannt. Ist der Sitz des nach den jeweiligen (deutschen oder ausländischen) Vorschriften für eine prozessuale Auseinandersetzung zuständigen Gerichtes.

In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte wohnt, seine gewerbliche Niederlassung hat oder das Grundstück liegt, das von der rechtlichen Auseinandersetzung betroffen ist. Der Gerichtsort kann auch zwischen den Prozessbeteiligten vereinbart werden (besonders bei vertraglichen Auseinandersetzungen unter Vollkaufleuten).

Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt auch das Gericht in Betracht, an dessen Sitz die zum Schadenersatz verpflichtende Handlung begangen wurde.

In Strafsachen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen wurde; die Staatsanwaltschaft kann aber auch das Verfahren am Wohnsitz des Angeschuldigten einleiten.

Mit Rücksicht auf diese komplizierte Zuständigkeitsregelung sollte die Auswahl des zu beauftragenden RA nicht ohne Einschaltung des Schadenbüros erfolgen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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