Gesamtumsatz
Im Privat- und Berufs-Rechtsschutz gebrauchte Bezeichnung. Es handelt sich um den zusammengerechneten Umsatz von VN und Lebenspartner aus allen von diesen Personen ausgeübten selbstständigen Tätigkeiten. Erreicht dieser Umsatz äußerstenfalls 10.000 EUR im Kalenderjahr, kann Rechtsschutz-Vertrag nach § 25 oder § 26, also wie für Nichtselbstständige, angeboten werden. Dieser Rechtsschutz bezieht sich jedoch nicht auf rechtliche Auseinandersetzungen, die mit der selbstständigen Tätigkeit des VN oder der mitversicherten Person zusammenhängen.
Bei Verkauf von Waren auf eigene Rechnung besteht Umsatz in dem vereinbarten Entgelt, d.h. unter Einschluss des Warenwertes. Erfolgt der Warenverkauf auf fremde Rechnung, bleibt Warenwert außer Ansatz. Umsatz entspricht in diesem Fall dem Entgelt für die Tätigkeit des Verkäufers. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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