Geschäfsführer
Bezeichnung für den gesetzlichen Vertreter (siehe dort) einer GmbH sowie für den oder die geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG und einer KG. Für Auseinandersetzungen aus ihren Anstellungsverträgen besteht kein Rechtsschutz (§ 3, Abs. 2 c).
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Geschäftsführer" umfassender verwandt, z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Vereinen und Verbänden sowie auch in Einzelhandelsbetrieben. Dieser Personenkreis hat uneingeschränkten Arbeits-Rechtsschutz im Berufs-Rechtsschutz.
Bei Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen, Vereine, Verbände u. Ä.. hat zumeist der Geschäftsführer, der im Versicherungsantrag zu benennen ist, den nur für eine Person vorgesehenen Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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