Gewerbliche Nutzung
Liegt immer vor, wenn die Nutzung auf Gewinn gerichtet und auf Dauer angelegt ist, also nicht nur bei Nutzung durch Gewerbetreibende. Für gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile gibt es im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz einen speziellen Tarif, der auch für Eigentümer von Grundstücken gilt, die nicht von ihnen selbst, sondern von einem Mieter/Pächter gewerblich genutzt werden. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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