Haftkosten
Gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung. Sie entstehen, wenn ein Schuldner durch Inhaftierung zur Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit gezwungen werden muss.
Dieser Begriff wird in den Gesetzen nicht für Entschädigungszahlungen nach unschuldig erlittener Untersuchungshaft verwandt. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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