Start » Versicherungslexikon » Rechtsschutz Versicherung Lexikon » Handelsvertreter - RS (HVRS)

Handelsvertreter - RS (HVRS)

Frühere Rechtsschutzform, die im Neugeschäft nicht mehr angeboten wird.

Der HVRS bestand für

  • Handelsvertreter, deren Tätigkeit sich auf die Anschaffung, Veräußerung oder Gebrauchsüberlassung von Waren bezieht, für Auseinandersetzungen gegen das Unternehmen, das sie vertreten, sowie gegen ihre Untervertreter;
  • Unternehmer für Auseinandersetzungen gegen ihre Warenhandelsvertreter.

Waren sind bewegliche Sachen, die Gegenstand des Handelsverkehrs sein können, also insbesondere nicht Grundstücke, Investments, Versicherungs- und Bausparverträge, Inserate.

Rechtsschutz besteht nur für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de