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Handelsvertreter

Handelsvertreter ist der selbstständige Gewerbetreibende, der ständig damit betraut ist, für ein oder mehrere Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen.

Ein Angestellter - auch wenn er auf Provisionsbasis tätig ist - ist nicht Handelsvertreter. Sein beruflicher Bereich fällt unter den Arbeits-Rechtsschutz im Berufs-Rechtsschutz; dies gilt auch für Provisionsauseinandersetzungen.

Zu unterscheiden vom Handelsvertreter ist:

  • Händler (Groß- und Einzelhändler), der ausschließlich Geschäfte im eigenen Namen abschließt, und
  • Kommissionär, der Geschäfte im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen (Kommittenten) abschließt.
[Lexikon Stand: 31.12.2006]

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