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Instanz

= Gerichtsinstanz = Rechtszug. Bezeichnung für die Stufen des Gerichtsverfahrens (z.B. Amtsgericht - Landgericht - Oberlandesgericht - Bundesgerichtshof). Zuständigkeit der ersten Instanz richtet sich regelmäßig nach Streitwert bzw. in Strafsachen nach der Art der Straftat.
Zuständigkeit weiterer Instanzen bestimmt sich nach der Art der zulässigen Rechtsmittel. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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