Start » Versicherungslexikon » Rechtsschutz Versicherung Lexikon » Jagdpachtvertrag

Jagdpachtvertrag

Gilt nicht als Grundstücks-Pachtvertrag und fällt deshalb unter den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de