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Klausel

Erweiternder oder einschränkender Zusatz zu den ARB mit Bedingungscharakter.
Unterscheidet sich von Sonder- und Zusatzbedingungen nur dadurch, dass sie sich zumeist nur auf eine Einzelbestimmung der ARB bezieht. Sie gilt nur, wenn sie gemäß Versicherungsantrag neben den ARB ausdrücklich Gegenstand des Versicherungsvertrages wurde. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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