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Kostenfestsetzung

Im Wege des so genannten Kostenfestsetzungsverfahrens entscheidet das Gericht über die Höhe des Kostenbetrages, den eine Prozesspartei der anderen zu ersetzen hat. Die Zahlungspflicht und der prozentuale Anteil der Kostenübernahmeverpflichtung ergibt sich aus dem zu Grunde liegenden Urteil oder gerichtlichen Vergleich.

Hat die zur Kostenübernahme verpflichtete Prozesspartei Einwendungen gegen die Höhe der im Wege des Festsetzungsverfahrens auferlegten Kosten, kann sie im Rahmen dieses Verfahrens ein gesondertes Rechtsmittel (Erinnerung) einlegen, das sich ausschließlich auf die Kostenberechnung bezieht. Soweit die festgesetzten Kosten vom Rechtsschutz erfasst werden, erstreckt sich Rechtsschutz auch auf das gesamte Kostenfestsetzungsverfahren. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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