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Kraftfahrzeug - Gewerbe - Rechtsschutz

Sonderform des Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige in Verbindung mit Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrer-Rechtsschutz, die für Kfz-Handel und -Handwerk bestimmt ist (Kfz-Werkstatt und die der Kfz-Branche im Rahmen des geltenden Tarifes zuzuordnenden Gewerbebetriebe, Fahrschulen und Tankstellen). Der Rechtsschutz erstreckt sich auf alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN, d.h. auch als Fahrer der Fahrzeuge des VN (§ 21, Abs. 1, Satz 2) und aller Kundenfahrzeuge (§ 22, Abs. 2).

Außerdem sind auch alle nicht auf den VN zugelassenen Fahrzeuge in den Rechtsschutz eingeschlossen, soweit sie im Eigentum des VN stehen.

Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen und ebenfalls nicht für alle Fahrzeuge mit einem roten Kennzeichen (auch wenn dieses auf den Namen des VN ausgestellt ist) sowie für nicht zugelassene Fahrzeuge.

Der Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz besteht aus:

[Lexikon Stand: 31.12.2006]

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