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Ladung (in Fahrzeug)

Sämtliche Gegenstände, die mit dem Fahrzeug befördert werden (z.B. Gepäck), soweit es sich nicht um Bestandteile oder Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeuges handelt.

Ladung ist im Verkehrs-Rechtsschutz nicht mitgeschützt, da hier auf Eigentum (Haltung) am Fahrzeug und nicht darauf abgestellt wird, dass Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeuges eingetreten ist.

Handelt es sich um Eigentum des VN, wird Ladung vom Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz umfasst. Handelt es sich um Eigentum eines nicht mitversicherten Dritten (z.B. Transportgut), besteht Rechtsschutz nur im Rahmen eines Rechtsschutz-Vertrages dieses Dritten. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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