Leistungsart
Bereich des materiellen Rechtes, für den nach ARB Rechtsschutz besteht.
Hierbei handelt es sich in der Reihenfolge der ARB (§ 2) um:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (tariflich untergliedert in Allgemeinen und Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz),
- Arbeits-Rechtsschutz,
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz,
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (tariflich untergliedert in Allgemeinen und Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht),
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
- Sozialgerichts-Rechtsschutz,
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen,
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
- Straf-Rechtsschutz (bedingungsgemäß und tariflich untergliedert in Allgemeinen und Verkehrs-Straf-Rechtsschutz),
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (bedingungsgemäß und tariflich untergliedert in Allgemeinen und Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz),
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
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