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Leistungspflicht

VR ist zur Leistung, d.h. zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN verpflichtet bei Vorliegen folgender, vom zuständigen Schadenbüro zu überprüfender Voraussetzungen:

Formell:

  • a) Bestehen eines Rechtsschutz-Vertrages,
  • b) Versicherungsschutz für das betroffene Risiko,
  • c) fristgerechte Beitragszahlung des VN.

Materiell:

  • a) In Schadenmeldung geschildeter Sachverhalt muss einer Leistungsart zugeordnet werden können;
  • b) Zeitpunkt des Rechtsschutz-Falles muss in Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrages fallen (beachte auch Wartezeit,;
  • c) Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN muss im örtlichen Geltungsbereich
    erfolgen;
  • d) Risikoausschluss darf nicht vorliegen;
  • e) VN muss Obliegenheiten erfüllt haben;
  • f) Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN muss hinreichende Erfolgsaussichten
    haben, und der voraussichtliche Kostenaufwand darf nicht in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
[Lexikon Stand: 31.12.2006]

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