Minderjährige
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind bis zum Tage der Vollendung ihres 18. Lebensjahres minderjährig.
Rechtsschutz-Verträge mit Minderjährigen sind unwirksam, soweit der gesetzliche Vertreter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder der Beitrag aus Mitteln bezahlt wird, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung stehen. Auch wirksame Rechtsschutz-Verträge mit Minderjährigen dürfen nur für die Dauer eines Jahres abgeschlossen werden.
Minderjährige sind im Privat- und Berufs-Rechtsschutz ihrer Eltern mitversichert (siehe unter Mitversicherte Personen). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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