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Nebenintervention

= Streitbeitritt. Liegt vor, wenn jemand einem zwischen anderen Personen geführten Rechtsstreit beitritt, weil er ein Interesse daran hat, dass eine der beiden Streitparteien gewinnt (Verkäufer eines gebrauchten Kfz tritt einem Rechtsstreit bei, den der spätere Käufer des Kfz wegen angeblicher Mängel gegen den Kfz-Händler führt, der das Kfz vom Verkäufer in Zahlung genommen und als Kommissionär an den Käufer veräußert hat. Streitbeitritt erfolgt auf seiten des Autohändlers, weil Verkäufer befürchtet, dass dieser ihn im Falle eines Prozessverlustes aufgrund nachgewiesener Mängel in Regress nimmt). Nebenintervention ist Teil des Zivilprozesses. Nebenintervenient (im vorstehenden Beispiel: Verkäufer) erhält Rechtsschutz, wenn für das Rechtsverhältnis (hier: Kfz-Verkauf) mit der Prozesspartei, der er beitritt (hier: Autohändler), Rechtsschutz besteht. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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