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Nichtselbstständige

Alle Personen, die keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben, d.h. also insbesondere Lohn- und Gehaltsempfänger, Pensionäre, Rentner, Hausfrauen, Studenten und Arbeitslose.

Spezial-Rechtsschutz-Angebot für diesen Personenkreis: Privat- und Berufs-Rechtsschutz (§ 25), ggf. mit Einschluss des Verkehrs-Rechtsschutz (§ 26), in dem daher konsequenterweise die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit ausgeschlossen ist.

Nimmt ein Nichtselbstständiger, der nach § 26 versichert ist, eine selbstständige Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz von mehr als 10.000 EUR im letzten Kalenderjahr auf oder übersteigt der anfänglich geringere Umsatz diesen Betrag, wandelt sich der Rechtsschutz-Vertrag in einen Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrag (gem. § 21), jedoch nur für die auf VN zugelassenen Fahrzeuge, und einen Privat-Rechtsschutz für Selbstständige (gem. § 23) um. Der VN kann jedoch auf den Verkehrs-Rechtsschutz vor allem wegen der insoweit häufig eintretenden Beitragserhöhung (je Kfz gesonderter Beitrag) verzichten. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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