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Nuklearschaden

Schaden, der anlässlich von Kernspaltungsverfahren jeder Art entsteht, z.B. radioaktive Verseuchung und dadurch bedingte Tötung oder Gesundheitsschädigung. Hierfür besteht kein Rechtsschutz (§ 3, Abs. 1 b). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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