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Obliegenheiten

In einzelnen Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg) wird für einkommensund vermögensschwache Bürger kostenlos oder gegen geringe Gebühr Rechtsberatung und Rechtshilfe für außergerichtliche Verfahren in Streitfällen des Alltages gewährt. Es handelt sich hierbei um eine besondere Form der gesetzlich geregelten Beratungshilfe. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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