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Ordnungswidrigkeiten

Rechtsverstöße, die nicht als Straftaten gelten und deshalb nicht mit Strafe, sondern nur mit Geldbuße geahndet werden. Geldbuße wird durch Bußgeldbescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde (z.B. Bußgeldbehörde für Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten oder Finanzamt für Steuer-Ordnungswidrigkeiten) festgesetzt. Auf Einspruch erfolgt gerichtliche Überprüfung. Für Ordnungswidrigkeiten ist der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vorgesehen. Sowohl für verkehrsrechtliche als auch für sonstige Ordnungswidrigkeiten besteht uneingeschränkter Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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