Rechtsmittel
Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung zumeist durch eine höhere Instanz nachprüfen zu lassen (Rechtsmittel im umfassenden, untechnischen Sinn des Wortes). Rechtsschutz besteht für alle Instanzen. In der Regel sind Rechtsmittel fristgebunden.
Die wichtigsten Rechtsmittel sind:
- Berufung dient, soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Anfechtung erstinstanzlicher Urteile.
- Revision dient der Überprüfung eines Urteils durch jeweils zuständige letzte Instanz (OLG bzw. BGH). Sie ist nur in schwer wiegenden Fällen (hoher Streitwert, schwere Delikte, grundsätzliche Bedeutung) zulässig. Revisionsinstanz befasst sich nur mit Überprüfung reiner Rechtsfragen, d.h. also, es erfolgt keine weitere Aufklärung des Sachverhaltes durch z.B. neue Zeugenvernehmung oder Begutachtung. Sollten diese erforderlich sein, erfolgt Zurückverweisung an untere Instanz.
- Beschwerde, z.B. gegen Führerscheinentzug, Kostenentscheidung, Entscheidung in Zwangsvollstreckungsverfahren.
Beachte: Kurze Frist. - Rechtsbeschwerde gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen, besonders in OWi-Verfahren.
- Einspruch, z.B. gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Versäumnisurteil.
Beachte: Kurze Frist. - Widerspruch, z.B. gegen Mahnbescheid (Zahlungsbefehl), einstweilige Verfügung, Anordnung einer Verwaltungsbehörde.
Beachte: Kurze Frist.
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