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Reisekosten

Gehören zu den persönlichen Aufwendungen des VN im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Sie fallen nicht unter den Rechtsschutz (Ausnahme: Reisekosten zu ausländischem Gericht, wenn persönliches Erscheinen vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich, siehe Auslandsschaden. Reisekosten eines RA unter RA-Kosten). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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