Schifffahrts - Rechtsschutz
Spezialform des Verkehrs-Rechtsschutz. Die amtliche Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen des Schiffes wird dem bei Motorfahrzeugen zu Lande erforderlichen Führerschein gleichgestellt.
Ein evtl. vereinbarter Ausschluss des Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht muss im Versicherungsschein ausdrücklich vermerkt werden. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
