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Schlichtungsverfahren

Verfahren mit schiedsgerichtähnlichem Charakter, jedoch ohne Ausschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit. Bei Scheitern der Schlichtung kann also das zuständige staatliche Gericht angerufen werden. Schlichtungsverfahren gibt es z.B. im Kfz-Gewerbe bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen und für Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Patienten. Hinsichtlich der RS-Gewährung gilt das gleiche wie für Schiedsverfahren. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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