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Selbstfahrervermietfahrzeuge

Fahrzeuge, die vornehmlich bei spezialisierten Kfz-Vermietunternehmen gemietet und im Interesse des Mieters von diesem selbst oder einem von ihm Beauftragten gefahren werden. Als nicht auf den im Verkehrs-Rechtsschutz versicherten VN zugelassene Fahrzeuge erstreckt sich dieser Rechtsschutz normalerweise nicht auf von VN gemietete Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge. Im Interesse einer Komplettierung des Verkehrs-Rechtsschutz (auch in den Rechtsschutz-Kombinationen der §§ 26-28) sehen die ARB jedoch einen Einschluss von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen vor, wenn diese vom VN lediglich zum vorübergehenden Gebrauch gemietet werden. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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