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Selbstständige Tätigkeit

Selbstständig tätig ist derjenige, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt. Hierzu gehören regelmäßig auch geschäftsführende Gesellschafter sowie Vorstandsmitglieder von AG und Genossenschaft. Selbstständige sind für den privaten Bereich nach § 23 und für den beruflichen Bereich nach § 24 (Landwirte nach § 27, Kleingewerbetreibende nach § 28) zu versichern. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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