Sicherheitsleistung
Begriff aus dem Zwangsvollstreckungs -verfahren. In den Fällen, in denen ein vorläufig vollstreckbares, d.h. noch nicht rechtskräftiges Urteil vorliegt, ermöglicht die Sicherheitsleistung, die zumeist in Bargeld oder Bankbürgschaft erfolgt, dem Gläubiger die Durchführung bzw. dem Schuldner die Verhinderung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Darüber, welche Prozesspartei für den Fall der Zwangsvollstreckung Sicherheit leisten muss, entscheidet das Gericht ebenso wie über deren Höhe.
Sicherheitsleistung wird nicht vom Rechtsschutz umfasst.
Spezielle Form der Sicherheitsleistung ist Kaution, die insbesondere im Ausland zwecks Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen verlangt wird. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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