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Sonderfahrzeuge

Gemäß Tarif Bezeichnung für alle Motorfahrzeuge zu Lande, die im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutz zu versichern sind und nicht unter eine andere Tarifposition (z.B. Nutzfahrzeuge) fallen. Hierzu gehören vor allem: Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Abschleppwagen, Mess- und Fernmeldewagen, Verkaufs-, Ausstellungs- und Werkstattfahrzeuge, Leichenwagen, Bagger, Straßenreinigungsfahrzeuge, Elektrokarren, Kranwagen, Milch-Sammeltankwagen, Funkwagen, Kanal-Reinigungswagen, Müllwagen, Schlamm-Saugwagen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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