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Spätschaden

Versicherungsfall, der infolge verspäteter Konkretisierung der sich aus ihm herleitenden rechtlichen Auseinandersetzung dem VR frühestens in dem Kalenderjahr gemeldet wird, das auf den Schadeneintritt folgt. Besonders häufig in den Leistungsarten, in denen Rechtsschutz nur für gerichtliche Auseinandersetzungen besteht. Hier liegt das Ereignis, das Anlass zu der Auseinandersetzung gibt, häufig lange Zeit vor der Klageerhebung. Die Schadenmeldung erfolgt deshalb zwangsläufig erheblich später, als der Versicherungsfall eingetreten ist.

Die besondere Problematik der Spätschäden liegt darin, dass jedes Versicherungsunternehmen gezwungen ist, auch für diese Versicherungsfälle im Jahre ihres Eintritts Schadenrückstellungen zu bilden, obwohl eine Schadenmeldung noch nicht vorliegt. Hier ist man weitgehend auf Schätzungen unter Zugrundelegung der Erfahrungen aus den Vorjahren angewiesen. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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