Spekulationsgeschäft
Rechtsgeschäft, das darauf abzielt, die Differenz zwischen einem Erwerbspreis bei Vertragsabschluss und dem Preis zu einem festgesetzten späteren Zeitpunkt von dem Vertragspartner (also nicht von einer anderen Person) als Gewinn zu erhalten. Hierbei wird vornehmlich auf Marktschwankungen spekuliert. Ein Güterumsatz wird zwar häufig vorgegeben, ist aber in Wahrheit nicht beabsichtigt. Für Derartige zum Bereich des Spielvertrages zählende Rechtsgeschäfte wird kein Rechtsschutz gewährt (§ 3, Abs. 2 f). [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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