Spezial - Straf - Rechtsschutz für Unternehmen
Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen zu § 24. Dieser Straf-Rechtsschutz beinhaltet ein spezielles Angebot für Firmen, deren Inhaber sowie gesetzliche Vertreter und alle Arbeitnehmer zuzüglich der jeweils im Versicherungsschein genannten Personen oder Personengruppen. Selbstständige Tochter- und Beteiligungsunternehmen können im gleichen Umfang mitversichert werden. Mit diesem Angebot soll den besonderen Bedürfnissen der Unternehmen für die im Zusammenhang mit der Produktgestaltung und dem Umweltschutz stehenden strafrechtlichen Bereiche Rechnung getragen werden.
In seinen Grundzügen handelt es sich um einen Allgemeinen Straf-Rechtsschutz mit folgenden Besonderheiten:
- Alle den Straf-Rechtsschutz betreffenden Risikoausschlüsse der ARB können je nach dem Bedürfnis des versicherten Unternehmens einzeln oder insgesamt aufgehoben werden.
- Die Eintrittspflicht des VR besteht zunächst unabhängig vom tatsächlichen oder behaupteten Verschuldungsgrad des Betroffenen. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes ist dieser allerdings zur vollen Rückzahlung der vom VR erbrachten Leistungen verpflichtet.
- Der Rechtsschutz-Fall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten von der zuständigen Behörde verfügt wurde.
- Hinsichtlich des örtlichen Geltungsbereiches kann eine Ausdehnung auf die ganze Welt ebenso vereinbart werden wie eine Beschränkung auf Deutschland.
- Für RA-Vergütungen wie für Sachverständigenkosten kann jeweils die Erstattung des Mehrfachen der gesetzlichen Höchstgebühren vereinbart werden. Sämtliche Reisekosten des RA wie der zu verteidigenden Person, die im Zusammenhang mit ihrer Verteidigung anfallen, gehen bis zu einem im Einzelfall zu vereinbarenden Höchstbetrag zu Lasten des VR.
- VR übernimmt darlehensweise jede von der versicherten Person zu stellende Kaution bis zu dem im Einzelfall festzulegenden Höchstbetrag.
- Alle gegnerischen Nebenklägerkosten fallen unter den Rechtsschutz, so weit durch deren Übernahme die Einstellung des Strafverfahrens erreicht wird.
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