Start » Versicherungslexikon » Rechtsschutz Versicherung Lexikon » Standesrecht

Standesrecht

Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter für bestimmte Berufszweige (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Lotsen, einzelne Handwerkerinnungen), für das Rechtsschutz im Rahmen des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gewährt wird. Standesrecht ahndet Verletzung der für diese Berufe geltenden Spezialbestimmungen, z.B. mit Verwarnung, Geldstrafen, Berufsverbot.

Die Anwendung des Standesrechtes erfolgt zumeist in berufs- bzw. ehrengerichtlichen Verfahren, neben denen auch Strafverfahren wegen derselben Handlung denkbar sind. In diesen Fällen trägt VR die Kosten für beide Verfahren (beachte jedoch für das Strafverfahren Ausschluss sämtlicher Vorsatztaten, siehe Vorsatz). Rechtsschutz besteht im Berufs-Rechtsschutz und Vereins-Rechtsschutz, jedoch nicht im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

Im Rechtsschutz-Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de