Stationierungsschaden
Schaden, den Angehörige der in Deutschland stationierten Streitkräfte eines anderen Staates in Ausübung ihres Dienstes einem Bundesbürger zugefügt haben, z.B. Manöverschaden oder Verkehrsunfall bei Truppentransport.
Schadenersatzleistung erfolgt grundsätzlich nach deutschen Vorschriften durch Ämter für Verteidigungslasten. Die Schadenanmeldefrist beträgt 3 Monate.
Die Geltendmachung von Stationierungsschäden wird vom Rechtsschutz umfasst. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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