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Steuerabzug

Die steuerliche Abzugsfähigkeit des Rechtsschutz-Beitrages ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Teilweise wird der Beitrag für den Verkehrs-Rechtsschutz (z.T. nur unter Ausklammerung des für den Straf-Rechtsschutz bestimmten Anteiles) als abzugsfähig anerkannt. Voraussetzung ist jedoch eine berufliche Nutzung des Fahrzeuges (z.B. Arbeitsweg) und die Nichtinanspruchnahme der Kilometer-Pauschbeträge. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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