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Steuerberater

Berufsstand, der aufgrund abgeschlossener Spezialausbildung das Recht hat, Steuerpflichtige in Steuer-Verfahren jeder Art (vor Strafgerichten nur gemeinsam mit einem RA) zu vertreten. Im weiteren Sinne (steuerberatende Berufe) gehören hierzu auch RA (auch ohne spezielle Ausbildung als Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht), Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Im Rahmen des Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten werden vom Rechtsschutz auch die Kosten eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe anstelle eines RA umfasst (§ 5, Abs. 6 b). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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