Strafaufschubverfahren
Bezweckt in den Fällen, in denen eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, den Beginn der Strafvollstreckung zu verschieben. Soweit Eintrittspflicht für das Verfahren bestand, in dem die Strafe verhängt wurde, besteht Rechtsschutz. Hierzu gehören auch Verfahren, die durch den Widerruf eines bereits gewährten Strafaufschubes ausgelöst werden. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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