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Strafaussetzungsverfahren

Bezweckt in den Fällen, in denen eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, dem Verurteilten eine Bewährungszeit einzuräumen, nach deren Ablauf die Strafe bzw. der noch nicht verbüßte Rest erlassen wird. Soweit Eintrittspflicht für das Verfahren bestand, in dem die Strafe verhängt wurde, besteht Rechtsschutz. Hierzu gehören auch Verfahren, die durch den Widerruf einer bereits gewährten Strafaussetzung ausgelöst werden. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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