Strafprozess
Verfahren zur Verwirklichung des Strafanspruches des Staates gegen einen Bürger wegen Begehung einer Straftat; es wird von der Staatsanwaltschaft (in Ausnahmefällen auch vom Privatkläger, siehe Privatklage) betrieben. Hierzu gehört das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, mit dessen Einleitung der Betroffene Beschuldigter wird und das mit Einstellung des Verfahrens oder Anklage endet.
Teile des Strafprozesses sind außerdem das Hauptverfahren, die Nebenklage, Privatklage, Führerscheinverfahren, Verfahren zur Einziehung oder Beschlagnahme von Vermögensgegenständen und Strafvollstreckungsverfahren. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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