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Streik

Arbeitskampfmittel der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen, das die Arbeitsniederlegung
zum Inhalt hat. Rechtsschutz-Fälle im Zusammenhang mit Streik fallen nicht unter den Rechtsschutz (§ 3, Abs.1 a). Dieser Ausschluss unterscheidet nicht zwischen sog. wilden und organisierten Streiks. Vornehmlich für Arbeits-Rechtsschutz von Bedeutung. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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