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Tankstelle

Fällt unter Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz. Inhaber von Marken-Tankstellenverkaufen regelmäßig nur im Namen und für Rechnung ihrer Kraftstoff-Lieferanten. Obwohl sie zur gerichtlichen Geltendmachung von Benzinpreisforderungen gegenüber ihren Kunden nur deshalb berechtigt sind, weil ihnen die eigentlich dem Kraftstoff-Lieferanten zustehenden Forderungen von diesem übertragen wurden und es sich somit um im eigenen Namen geltend gemachte Ansprüche einer anderen Person handelt (Rechtsschutz-Ausschluss gemäß § 3, Abs. 4 d), erhalten sie hierfür im Wege einer praxisorientierten Auslegung im Rahmen des Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Versicherungsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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