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Termingeschäft

Zumeist auch Börsentermingeschäft genannt. Zulässiger Vertrag über den An- oder Verkauf zumeist ausländischer Zahlungsmittel, wobei Lieferung und Bezahlung erst zu einem späteren Termin erfolgen sollen. Hiermit ist zumeist Geldanlage geplant. Wegen des zumindest teilweise spekulativen Charakters ist Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 3, Abs. 2 f). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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