Unerlaubte Handlung
Juristischer Begriff für einen widerrechtlichen Eingriff in ein vom Gesetz geschütztes Rechtsgut einer anderen Person mit Schadenfolgen (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung). Sie setzt regelmäßig Verschulden voraus.
Die Rechtsfolgen einer unerlaubten Handlung ergeben sich aus den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Die unerlaubte Handlung ist nicht notwendigerweise eine strafbare Handlung; so ist z.B. eine fahrlässige Sachbeschädigung eine unerlaubte Handlung, jedoch keine Straftat. [Lexikon Stand:
31.12.2006]
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