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Veränderungsmeldung

Jeder VN, der Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen und/oder Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige abgeschlossen hat, erhält regelmäßig mit der Beitragsrechnung die Aufforderung, eventuelle Änderungen der Gefahr oder des einzelnen Risikos mitzuteilen (Änderung des Fahrzeugbestandes im Verkehrs-Rechtsschutz, Änderung der Beschäftigtenzahl im Berufs-Rechtsschutz, Änderung des Jahresumsatzes oder der Jahresbruttoprovision, Änderung der Jahresbruttomiete oder -pacht). Unterlässt VN Meldung einer eingetretenen Änderung, die eine Gefahrerhöhung zur Folge hat, oder meldet er diese verspätet, kann dies Leistungskürzung oder sogar Leistungsfreiheit des VR nach sich ziehen (Näheres siehe Unterversicherung). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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