Vereins - Rechtsschutz
Rechtsschutz für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitglieder gerichtet ist (§ 24, Abs. 1 b). Bietet dem Verein Arbeits-RS. Außerdem erhalten der Verein sowie seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Mitglieder (im Rahmen der Wahrnehmung von satzungsgemäßen Vereinsaufgaben) Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz, Allgemeinen Straf-Rechtsschutz, Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz sowie Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Vereins-Rechtsschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. [Lexikon Stand: 31.12.2006]
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