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Vergehen

Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß unter einem Jahr liegt, oder einer Geldstrafe (siehe dort) geahndet werden können, z.B. Körperverletzung, Brandstiftung, Unfallflucht.

Beachte jedoch Ausschluss sämtlicher Vorsatztaten (siehe unter Vorsatz). [Lexikon Stand: 31.12.2006]

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